Hessen tut was.
Unterstützung für von Corona betroffene Unternehmen
Die Fördermaßnahmen im gewerblichen Bereich für Unternehmen, Freiberufler, Selbstständige usw. werden aktuell stetig überarbeitet und eventuell auch neue Maßnahmen beschlossen. Hinsichtlich sämtlicher Fördermöglichkeiten bitten wir Sie sich auch über die zentralen Informationsseiten des Bundeswirtschaftsministeriums und des Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen sowie des Hessischen Ministerium für Finanzen und der WI-Bank zu informieren.
Wenn Sie uns Unterlagen schicken möchten, klicken Sie bitte hier und nutzen unser Upload-Portal.
Update zu den Besicherungsmöglichkeiten der Bürgschaftsbank
Um den kleinen und mittleren Unternehmen Liquidität in der aktuellen Corona-Krise zu sichern, haben wir unsere Fördermöglichkeiten erneut erweitert und verbessert. Ab sofort ist es bis zum 31.12.2021 möglich, Bürgschaften der Bürgschaftsbank bis zu 90% zu erhalten.
Bei einer 90%-igen Bürgschaft
- liegt die Bemessungsgrenze des Kreditbetrages bei 25% des Umsatzes 2019 oder der zweifachen Jahressumme aller Löhne/Gehälter des beantragenden Unternehmens;
- auch Kleinunternehmen bis 10 Mitarbeitern können gefördert werden;
- beträgt die maximale Bürgschaftslaufzeit 6 Jahre (längere Kreditlaufzeit möglich);
- Kontokorrentkredite können verbürgt werden;
- Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Weitere Ausführungen über Bedingungen, Antragswege, etc. finden Sie hier.
Für weitergehende Fragen zur Nutzung der verschiedenen Sicherungsinstrumente stehen Ihnen unsere Firmenkundenbetreuer jederzeit gerne zur Verfügung.
Weitere Details können Sie dem Bestätigungsformular entnehmen, welches immer durch die Hausbank mit dem Antrag einzureichen ist.
Bürgschaftsbank Hessen erweitert Angebot massiv
Wesentlicher Bestandteil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung sind neben der KfW auch die deutschen Bürgschaftsbanken, die Ihnen in Verbindung mit Ihrer Hausbank herauszulegende Kredite besichern können. Nachfolgend erhalten Sie einen Überblick der Maßnahmen, die von Seiten der Bürgschaftsbank Hessen erfolgen, diese Maßnahmen sind bis zum 31.12.2021 befristet.
- Anhebung der Bürgschaftsobergrenze von 1,25 Mio. Euro
auf 2,5 Mio. Euro - Erhöhung der Bürgschaftsquote auf durchgängig bis zu 80 % für Betriebsmittel (zur 90%-igen Besicherung s.o.)
- Laufzeit der Bürgschaft bis zu 8 Jahren möglich
- Verbesserung der Bedingungen für Bürgschaften
bis 250.000,- Euro (inkl. eventuell bereits bestehendem Bürgschaftsobligo) im Rahmen der Expressbürgschaft (hier klicken)
Die Rahmenbedingungen der Bürgschaftsgewährung, wie bspw. bankübliche Besicherung und Konditionen, bleiben gleich. Weiterhin verbürgen wir wie bisher lediglich neue Kreditvergaben.
Wir empfehlen den Unternehmen die frühzeitige Erstellung einer Kapitalbedarfsermittlung und bei entsprechendem Finanzierungsbedarf eine frühzeitige Einbindung der Haus- und Bürgschaftsbank. Das Unternehmen sollte dabei in den Jahren vor der Krise wirtschaftlich erfolgreich gewesen sein.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank. Erforderliche Prüfungsunterlagen haben wir in einer Checkliste zusammengefasst:
>>> Checkliste “Corona-Krise” hier herunterladen
Die dazu gehörigen Formulare finden Sie in unserem Download-Bereich.
Um für Sie bestmöglich telefonisch erreichbar zu sein, haben wir eine Corona-Hotline unter 0611/1507-77 geschaltet.
Darüber hinaus sind die Ihnen bekannten Ansprechpartner selbstverständlich auch per Mail erreichbar.
Weiterhin können Anfragen an uns auch über das neue Finanzierungsportal der Bürgschaftsbanken erfolgen.
Gerne informieren wir Sie auch über die weiteren Förderangebote
Zuschüsse
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/soforthilfe/soforthilfe-fuer-selbststaendige-freiberufler-und-kleine-betriebe
Hessen-Mikroliquidität: Direktdarlehen bis € 35.000,– für KMU
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/hessen-mikroliquiditaet
Kapital für Kleinunternehmen (KfK) bis € 200.000,–
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.wibank.de/kfk
KfW Betriebsmitteldarlehen bis 5 Mio € für KMU
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.kfw.de
Landesbürgschaften über € 2,5 Mio
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
www.wibank.de/landesbuergschaften
Stille Beteiligung der MBG H
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.mbg-hessen.de/
Zu 100% geförderte Beratungen beim RKW Hessen
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
https://www.rkw-hessen.de/unternehmens-entwicklung/perspektivenberatung.html
Die Bürgschaftsbank Hessen gehört der hessischen Wirtschaft. Unsere Gesellschafter sind Kammern und Verbände Hessens, dazu Institute der Kredit- und Versicherungswirtschaft. Die Bürgschaftsbank arbeitet wirtschaftlich, aber nicht primär gewinnorientiert. Unsere Gesellschafter bekommen keine Ausschüttungen, sondern bringen sich stattdessen in unseren Gremien aktiv ein.
Bürgschaftsbanken gibt es in ganz Deutschland, jede ist für ein Bundesland zuständig. Deswegen unterstützen . wir ausschließlich Vorhaben in Hessen. Auf Bundesebene sind wir im Verband Deutscher Bürgschaftsbanken (VDB) organisiert. Für unsere Garantien und Bürgschaften bekommen wir Rückbürgschaften des Landes Hessen und der Bundesrepublik Deutschland – eine ausgezeichnete Investition.