Pressemitteilung vom: 05.02.2013
Bürgschaftsbank Hessen erhöht Bürgschaftsobergrenze / Nun über zwei Millionen Finanzierung möglich / Bereits geförderte Unternehmen können aufstocken
Wiesbaden. Die Bürgschaftsbank Hessen kann ab sofort höhere Bürgschaften vergeben. In Absprache mit Bund und Land, den Rückbürgen des Hauses, wurde der Höchstbetrag von einer Million Euro auf 1,25 Millionen Euro erhöht.
Mit einer Bürgschaft können Unternehmen aus Hessen für ihre Finanzierungen fehlende Sicherheiten stellen, die von der Hausbank ja gefordert werden. Dabei besichert die Bürgschaftsbank nicht die volle Kreditsumme, sondern bis zu 60 Prozent für Betriebsmittelkredite und bis zu 80 Prozent für Investitionsfinanzierungen. Die Höchstgrenze für Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro entspricht also einem Finanzierungsvolumen von annähernd 1,6 bzw. 2,1 Millionen Euro.