Mit dem Jahreswechsel 2017/2018 gibt es einige Änderungen im Steuergesetz, die auch Auswirkungen auf Existenzgründer und Selbstständige haben werden. Das Besteuerungsverfahren wird allgemein modernisiert, so dass man ab der Steuererklärung 2018 weitgehend ohne Belege auskommen soll. Auch bei der Verlängerung der Abgabefristen der Steuererklärung und bei der Festsetzung von Verspätungszuschlägen wird es Änderungen geben. Im Bereich der Steuerverwaltung sollen die Steuererklärungen künftig so weit es automatisiert geprüft werden. Weiterlesen
Mitarbeiterin oder Mitarbeiter Sekretariat – Assistenz (m/w/d)
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