Wiesbaden. Aufgabe der Bürgschaftsbank Hessen ist es, die heimische Wirtschaft zu stärken und zu unterstützen, indem sie für Unternehmen von den finanzierenden Banken und Sparkassen geforderte Sicherheiten stellt. Diese Aufgabe wird in Krisenzeiten noch wichtiger. Entsprechend gibt es in der aktuellen Lage für Unternehmen, die durch die Folgen des Corona-Virus in Schwierigkeiten geraten, ab sofort zusätzliche Unterstützung. Diese Maßnahmen sind zunächst bis zum 31.12.2020 befristet.

Die aktuellen Maßnahmen sind Teil der vom Bundeswirtschafts- und Bundesfinanzministerium mit den Bundesländern abgestimmten Maßnahmen. Konkret bedeutet dies ab sofort:

  1. Die Bürgschaftsobergrenze wird auf 2,5 Mio. Euro verdoppelt.
    Die Bürgschaftsbank übernimmt bei der klassischen Bürgschaft die geforderten Sicherheiten gegenüber der finanzierenden Bank oder Sparkasse bis zu 80 Prozent. Eine Bürgschaftsobergrenze von 2,5 Millionen Euro bedeutet bei einer 80-prozentigen Besicherung eine maximalen Kredit von 3,125 Millionen Euro.
  2. Betriebsmittelfinanzierungen, also die Sicherung der Liquidität, können bis zu 80 Prozent verbürgt werden.
  3. Der Zugang zur Express-Bürgschaft wird stark erleichtert
    Die Express-Bürgschaft, über die in der Regel binnen 72 Stunden entschieden wird, war bisher nicht für Gründer zugänglich, zudem gab es weitere Einschränkungen. Diese gelten nun nicht mehr, so dass das Programm grundsätzlich allen Unternehmen Hessens offen steht. Die Bürgschaftsgrenze wurde zudem auf 250.000 Euro, die Bürgschaftsquote auf 80 Prozent erhöht. Dies bedeutet, die Bürgschaftsbank stellt für Kredite bis zu 312.500 Euro geforderte Sicherheiten in Höhe von 250.000 Euro (80%).
  4. Die Kredithöhe für „Bürgschaft ohne Bank“ wird auf 1 Million Euro erhöht
    Bei der „Bürgschaft ohne Bank“ wenden sich Unternehmen zuerst an die Bürgschaftsbank und suchen sich nach deren Zusage eine finanzierende Bank oder Sparkasse. Für bestehende Unternehmen (ab 3 Jahre) und bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen wurde nun die maximale Kreditsumme auf 1 Million Euro erhöht, eine Besicherung ist bis zu 80 Prozent möglich.

Die Maßnahmen unterstützen branchenübergreifend alle gewerblichen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie die Freien Berufe und werden von den Bürgschaftsbanken ab sofort möglichst praxisnah und unkompliziert umgesetzt. Die Bürgschaftsbank erwartet, dass vor allem die Sicherung der Liquidität stark nachgefragt werden wird.

Möglich werden diese Erweiterungen durch die Bereitschaft von Bund und Land, stärker ins Risiko zu gehen.

Bereits in der Finanz- und Wirtschaftskrise 2008/2009 haben die Bürgschaftsbanken schnell und unbürokratisch gemeinsam mit ihren Partnern kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) erfolgreich unterstützt und damit in einem schwierigen Umfeld Zugang zu Kreditfinanzierungen ermöglicht.

Unternehmen wenden sich zunächst an ihre Hausbank, darüber hinausgehende Anfragen bitte telefonisch an 0611 / 1507-77.

Die Bürgschaftsbank Hessen informiert auf der regelmäßig aktualisierten Webseite www.bb-h.de/corona laufend über Unterstützungsmaßnahmen für die hessische Wirtschaft.

 

Über die Bürgschaftsbank Hessen GmbH

Als aktive Selbsthilfeeinrichtung der Hessischen Wirtschaft fördert die Bürgschaftsbank Hessen GmbH (BB-H) seit mehr als 65 Jahren den wirtschaftlichen Erfolg kleiner und mittlerer Unternehmen sowie Freiberufler. Für Unternehmer, die ein überzeugendes Konzept vorlegen, stellt die Bürgschaftsbank Hessen Bürgschaften für Kredite oder Beteiligungen. Gesellschafter sind Kammern sowie Verbände aus Handel, Industrie und Handwerk, Kreditinstitute und eine Versicherung. 

Weitere Informationen und Ansprechpartner:

http://www.bb-h.de

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Tel. 06131 / 48948-11

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