Pressemitteilung vom: 05.02.2013

Bürgschaftsbank Hessen erhöht Bürgschaftsobergrenze / Nun über zwei Millionen Finanzierung möglich / Bereits geförderte Unternehmen können aufstocken

Wiesbaden. Die Bürgschaftsbank Hessen kann ab sofort höhere Bürgschaften vergeben. In Absprache mit Bund und Land, den Rückbürgen des Hauses, wurde der Höchstbetrag von einer Million Euro auf 1,25 Millionen Euro erhöht.

Mit einer Bürgschaft können Unternehmen aus Hessen für ihre Finanzierungen fehlende Sicherheiten stellen, die von der Hausbank ja gefordert werden. Dabei besichert die Bürgschaftsbank nicht die volle Kreditsumme, sondern bis zu 60 Prozent für Betriebsmittelkredite und bis zu 80 Prozent für Investitionsfinanzierungen. Die Höchstgrenze für Bürgschaften von 1,25 Millionen Euro entspricht also einem Finanzierungsvolumen von annähernd 1,6 bzw. 2,1 Millionen Euro.

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Pressemitteilung vom: 08.01.2013

Über 3.300 Arbeitsplätze in Hessen gesichert / Über 134 Millionen Investitionen und Betriebsmittel ermöglicht / hoher Anteil an Existenzgründern

Wiesbaden. Die Bürgschaftsbank Hessen entwickelte sich auch 2012 wieder sehr positiv – zum Wohle der hessischen Wirtschaft. Die Nachfrage übertraf die des Vorjahres deutlich. Durch übernommene Bürgschaften und Garantien der Bürgschaftsbank wurden 2012 in Hessen 3.392 Arbeitsplätze neu geschaffen und gesichert (Vorjahr: 2.112). Dafür investierten Hessens Unternehmen rund 134 Millionen Euro (Vorjahr: 117 Millionen), davon wurden 81 Millionen (Vorjahr: 75 Millionen) Bankfinanzierungen über die Bürgschaftsbank abgesichert. Mit diesen Bürgschaften und Garantien ergänzen oder ersetzen Unternehmen bei ihrer Hausbank fehlende eigene Sicherheiten. So erhalten sie zinsgünstig Kredite, die ihnen ansonsten oftmals verwehrt würden.

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Pressemitteilung vom: 07.09.2010

Bundesweit über 1 Milliarde Euro positiver Finanzierungssaldo für den Staat pro Jahr durch Bürgschaftsbanken

Die deutschen Bürgschaftsbanken leisten einen erheblichen Beitrag zur Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Der positive Finanzierungssaldo des Staates für die Bürgschaftsbanken beträgt hierbei rund 1,1 Milliarden Euro jährlich. Dies ist die zentrale Aussage einer Untersuchung des Instituts für Mittelstandsökonomie an der Universität Trier (inmit). Im Rahmen der Studie „Gesamtwirtschaftlicher Nutzen der Deutschen Bürgschaftsbanken“ vergleicht Inmit die Leistungen mit der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ohne Hilfe der Bürgschaften für mittelständische Unternehmen im Zeitraum zwischen 2009 bis 2015.

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