FAQ
Was ist eine Bürgschaft?
Die Bürgschaft ist ein Vertrag zwischen dem Gläubiger (hier: Kredit gebende Bank oder Sparkasse) und dem Bürgen, wonach dieser für den Schuldner (hier: Kreditnehmer oder Kredit nehmende Firma) haftet.
Wer gibt mir eine Bürgschaft?
Die Bürgschaftsbank Hessen gibt kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen Bürgschaften, mit denen sie leichter und oftmals auch zinsgünstiger Kredite von ihrer Bank oder Sparkasse erhalten können. Das gilt genauso für Selbstständige und Freiberufler, also Ingenieure, Anwälte, Steuer- und Unternehmensberater etc.; Gründerinnen und Gründer und Menschen, die sich aktiv an einem Unternehmen beteiligen möchten. Ebenfalls möglich: MBO- und MBI-Finanzierungen.
Übrigens, Bürgschaftsbanken gibt es auch in jedem anderen Bundesland, eine Übersicht gibt es beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken. Und für wen eine Bürgschaft von 2 Mio. Euro betragsmäßig nicht ausreicht, für den gibt es Landes- oder Bundesbürgschaften.
Was ist eine Bürgschaftsbank?
Bürgschaftsbanken gibt es für jedes Bundesland. Es sind Förderinstitute, genauer gesagt Förderbanken, die gegenüber Kreditinstituten Bürgschaften für Existenzgründer, Unternehmer bzw. Firmen übernehmen, wenn deren zu finanzierende Vorhaben sinnvoll und Erfolg versprechend sind. Im Normalfall wird eine Ausfallbürgschaft über die Hausbank beantragt.
Anträge im Rahmen des Programms „Bürgschaft ohne Bank“ und Anfragen können aber auch direkt an die Bürgschaftsbanken in den Bundesländern gerichtet werden.
Gesellschafter der Bürgschaftsbank Hessen sind die Hessische Kreditwirtschaft, Handwerkskammern, Industrie-und Handelskammern, zahlreiche Berufsverbände und eine Versicherung. Die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen übernehmen per staatlicher Rückbürgschaft einen Teil des Risikos.
Was ist das Ziel der Bürgschaftsbank?
Selbstständige bzw. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Existenzgründer/innen verfügen auf dem Kapital- oder Kreditmarkt oftmals nur über eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten. Sie sind deshalb gegenüber Großunternehmen benachteiligt. Die Bürgschaftsbanken ersetzen fehlende Sicherheiten und unterstützen, damit kein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben an fehlenden Kreditsicherheiten scheitert. Bürgschaftsbanken sind Teil der Wirtschaftsförderung in den Bundesländern.
Was ist eine Express-Bürgschaft?
Eine Express-Bürgschaft ist eine besonders schnelle Form der Bürgschaftsprüfung und -zusage durch die Bürgschaftsbank Hessen. Sie richtet sich an Unternehmen, die seit mindestens drei Jahren am Markt sind. Damit können Kreditbeträge bis 300.000 Euro in der Regel binnen 3 Werktagen abgesichert werden.
Was ist eine „Bürgschaft ohne Bank“?
Bei einer Bürgschaft ohne Bank (BoB) stellt der Unternehmer den Antrag auf eine Bürgschaft direkt bei der Bürgschaftsbank und sucht sich danach eine finanzierende Bank oder Sparkasse. Unsere Bürgschaftszusage wirkt dabei wie ein Gütesiegel, denn damit kann der Unternehmer nicht nur eine erstklassige Sicherheit stellen, sondern ein von uns sorgfältig geprüftes Konzept vorlegen.
BoB für Gründer reicht bis zu einem Kreditbedarf von 450.000 Euro, bei einer Betriebsübernahme und bestehenden Unternehmen beträgt die Fremdkapital-Obergrenze 650.000 Euro.
Als Existenzgründer zählen wir hierbei auch noch Unternehmerinnen und Unternehmer, deren Existenzgründung bzw. Geschäftsaufnahme bis zu drei Jahre zurückliegt und die bisher ohne nennenswerte Bankkredite ausgekommen sind.
Was ist, wenn ich als Gründer mehr als 450.000 € Kredite oder als bestehendes Unternehmens mehr als 600.000 € Fremdkapital benötige?
Natürlich bürgen wir auch für große Beträge – unsere Bürgschaft kann bis zu 2 Millionen Euro betragen. Damit lassen sich Kredite bis 2,5 Mio. Euro absichern (80% Bürgschaftsquote, bei geringerer Quote auch mehr). In diesem Fall besprechen Sie Ihr Finanzierungsvorhaben zuerst mit Ihrer Bank oder Sparkasse. Diese haben unsere Bürgschaftsanträge vorliegen. Falls nicht, schauen Sie mal auf unserer Homepage unter “Formulare” nach. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
Was ist, wenn ich noch mehr brauche?
Unsere Bürgschaftsobergrenze liegt bei 2 Millionen Euro. Bei einer 50-prozentigen Besicherung lässt sich damit ein Vorhaben bis zu 4 Millionen Euro darstellen. Sollte die Investition größer ausfallen, gibt es noch Landes- und Bundesbürgschaften. Bitte melden Sie sich auch dann bei uns, wir stellen gerne den passenden Kontakt her.
Übernimmt die Bürgschaftsbank das gesamte Kreditrisiko?
Nein. Die Bürgschaftsbank Hessen trägt das Ausfallrisiko der Rückzahlung eines Kredites für das Kreditinstitut bis zu 80% der Kreditsumme. Das Kreditinstitut selbst muss einen mindestens 20-prozentigen Eigenbehalt übernehmen. Die Bürgschaft kann maximal 2 Mio. Euro betragen.
Was kostet eine Bürgschaft?
Um die mittelständische Wirtschaft wirkungsvoll unterstützen zu können, steht die Gewinnerzielungsabsicht bei der Bürgschaftsbank Hessen nicht im Vordergrund. Deshalb fallen nur geringe Entgelte an. Eine Ausfallbürgschaft kostet einmalig 1,5% des Kreditbetrages zzgl. MWSt. Das Entgelt ist bei Bürgschaftszusage zahlbar. Bei Ablehnung eines Bürgschaftsantrags wird kein Entgelt berechnet. Für den verbürgten Kreditbetrag wird eine jährliche Avalprovision von 1,5% zzgl. MWSt. erhoben, die wir jeweils zum Jahresanfang berechnen. Wird der Kredit getilgt, reduzieren sich die Bürgschaftskosten von Jahr zu Jahr.
Den Kosten für die Bürgschaft stehen nach unseren Erfahrungen häufig niedrigere Kreditzinsen gegenüber, weil der Kredit durch unsere Bankbürgschaft erstklassig abgesichert ist. Dadurch kann die finanzierende Bank wesentlich geringere Risikokosten kalkulieren. So refinanziert sich unsere Bürgschaft häufig durch deutlich geringere Finanzierungskosten für die Unternehmen.
Details entnehmen Sie bitte unserem Preisverzeichnis.
Gibt es Bürgschaften nur für Existenzgründungen?
Nein. Bürgschaften können für jedes wirtschaftlich sinnvolle Vorhaben im Rahmen der Förderrichtlinien und unter Beachtung der EU-Fördergrundsätze gewährt werden. Sie kommen gleichermaßen für Investitionskredite wie auch für Betriebsmittelkredite (z. B. Kontokorrentkredite für die nötige Liquidität) und so genannte Avalkredite in Frage.
Kann man eine Bürgschaft nur einmal beantragen?
Nein, Bürgschaften können beliebig oft beantragt werden. Einzige Einschränkung: Der Umfang der für ein Unternehmen, eine Firmengruppe bzw. den Unternehmer übernommenen Bürgschaften der Bürgschaftsbank Hessen darf die Summe von 2 Mio. Euro nicht überschreiten.
Gibt es auch Ausschlussregelungen für die Beantragung einer Bürgschaft?
Die Bürgschaftsbank kann keine Bürgschaften für Sanierungen übernehmen sowie für Maßnahmen, die nach den EU-Wettbewerbsregeln nicht „beihilfefähig“ sind.
Darüber hinaus sind Umschuldungen bereits bestehender Kredite ausgeschlossen. Möglich sind jedoch Umschuldungen von Inanspruchnahmen auf dem Firmenkonto, die auf Investitionen innerhalb der letzten drei Jahre zurückzuführen sind.
Grundsätzlich gilt: “Wir wollen mit Ihnen die Zukunft Ihrer Firma gestalten und nicht deren Vergangenheit bewältigen.”
Was geschieht, wenn die Bürgschaftsbank aus ihrer Bürgschaft in Anspruch genommen worden ist?
In Höhe der Bürgschaftsinanspruchnahme findet ein „Gläubigeraustausch“ statt. Anstelle des Kreditinstitutes ist jetzt die Bürgschaftsbank Hessen die Gläubigerin. Sie verwaltet dabei treuhänderisch auch die auf die Bundesrepublik Deutschland und das Land Hessen als Rückbürgen entfallenden Anteile. Mit ihr wird man über die Hausbank im Rahmen seiner Möglichkeiten Rückzahlungsvereinbarungen zu treffen haben.