Eine Expressbürgschaft gibt es für Handwerk, Industrie, Groß- und Einzelhandel, Verkehrswirtschaft, Hotel- und Gastronomiegewerbe, Dienstleistungssektor, Garten- und Landschaftsbau sowie Freie Berufe.
Finanziert werden Betriebserweiterungen und -verlagerungen, Betriebsmittel, Auftragsvorfinanzierung, Ablösung von Lieferantenkrediten, Lager- und Vorratsvermögensfinanzierungen, Avalrahmen, Anlagen-Investitionen sowie Gesellschafterauszahlungen.
Lediglich 5 Kriterien müssen erfüllt sein:
- Das Unternehmen besteht seit mindestens drei Jahren.
- Der vorliegende Jahresabschluss weist ein positives Eigenkapital aus (bei Freiberuflern gemäß Selbstauskunft)
- Die Gewinn- und Verlustrechnung schließt mit mindestens einem Euro Gewinn.
- Die Kapitaldienstfähigkeit ist unter Berücksichtigung der bestehenden und neuen Kreditverpflichtungen auf Basis des vorliegenden Jahresabschlusses gegeben. Bei Investitionsfinanzierungen können auch Planrechnungen berücksichtigt werden.
- Der Hausbank sind zum Unternehmen keine negativen Informationen bekannt.