Bürgschaft ohne Bank
Ganz ohne Hausbank geht es nicht, aber hier ist der Antragsweg umgekehrt: Unternehmen wenden sich direkt an uns und schildern ihr Vorhaben. Wir prüfen das sorgfältig und wenn alles passt, gibt es von uns eine Bürgschaftszusage. Mit dieser Sicherheit suchen Sie dann ihre finanzierende Bank oder Sparkasse.
Hier sehen Sie die wichtigsten Details zu einer Bürgschaft ohne Bank (BoB), was sie bietet, für was sie gedacht ist – und für was nicht.
Alle nötigen Unterlagen finden Sie hier, gerne steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
Handwerk, Industrie, Groß- und Einzelhandel, Verkehrswirtschaft, Hotel- und Gastronomiegewerbe, Dienstleistungssektor, Garten- und Landschaftsbau, Freie Berufe
max. 80% der Kreditsumme für Investitionen
max. 80% der Kreditsumme für Betriebsmittel bei Unternehmen, die vor höchstens 5 Jahren gegründet oder übernommen wurden, sonst max. 60%
Für Gründer und junge Unternehmen (bis 3 Jahre)
Fremdkapitalbedarf bis 450.000 Euro, bei Nachfolgen bis 650.000 Euro
Für bestehende Unternehmen
Fremdkapitalbedarf bis 650.000 Euro
Sanierungskredite
Umschuldung
Bankverschuldung > 500.000 Euro bei bestehenden Unternehmen
negatives Eigenkapital im Unternehmen
Eine Bürgschaft von uns ist eine erstklassige Sicherheit, wirkt sich positiv auf die Bewertung des Unternehmens durch die Hausbank aus. Dadurch sinken in der Regel die Kosten der Finanzierung bei Banken und Sparkassen. Je nach Bonitätsklasse und aktueller Zinssituation macht sich so eine Bürgschaft häufig selbst bezahlt.
Kosten:
Einmalig 1,5% des zur Verbürgung beantragten Kreditbetrages zzgl. der gesetzlichen MWSt. bei Aushändigung der Bürgschaftsurkunde
- Unternehmen beantragt Bürgschaft ohne Bank direkt bei der BB-H
- Bürgschaftsbank prüft
- Bei positivem Ergebnis Übernahme der Ausfallbürgschaft
- Unternehmen sucht eine finanzierende Bank oder Sparkasse
- Unternehmen und künftige Hausbank schließen Kreditvertrag