Garantien für Beteiligungen

Ein wichtiges Finanzierungsinstrument für Unternehmen sind stille Beteiligungen. Die gibt es bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H), die wir mit 70 Prozent der Beteiligungssumme garantieren.

Alle nötigen Unterlagen finden Sie hier, gerne steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Seite.

Für Freiberufler sowie Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 250 Mitarbeitern, maximal 50 Millionen Euro Umsatz und einer Bilanzsumme von höchstes 43 Millionen Euro

Finanzierung von Kooperationen, Innovationsprojekten, Markteinführung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen

Beteiligung entspricht in der Regel dem vorhandenen Eigenkapital, max. 1,50 Millionen Euro

Ausfallgarantie der BB-H über 70% des Beteiligungskapitals

Sanierungskredite

Umschuldung

Mit einer Garantie der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen (MBG H) stärken Unternehmen ihre Eigenkapitalbasis. Die Bürgschaftsbank ist hier der Risikopartner der MBG H und besichert das frische Eigenkapital.

Kosten:

Einmalig 0,6% des beantragten Beteiligungsbetrages zzgl. 19% MWSt.

jährliches Garantieentgelt von 1,5% des Beteiligungsbetrages zzgl. 19% MWSt.
Antragsweg:
  
  1. Unternehmen beantragt Beteiligung bei der MBG H
  2. MBG H prüft und leitet an die BB-H weiter
  3. Bürgschaftsbank sichtet Unterlagen
  4. Bei positivem Bescheid beider Häuser schließt das Unternehmen mit MBG H einen Beteiligungsvertrag

Infos, Unterlagen & mehr

Eine Garantie kann beliebig oft beantragt werden.
Bitte beachten Sie die jeweilige programmabhängige Obergrenze.
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Fallbeispiele

Fallbeispiel Bürgschaftsbank Hessen Werkshalle MDL module
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