Agrar-Bürgschaft
Speziell für Agrarbetriebe gibt es die Agrar-Bürgschaft. Denn auch landwirtschaftliche Betriebe müssen ihre Investitionskredite banküblich besichern. Die Agrarbürgschaft ersetzt hier fehlende Sicherheiten des Landwirts, indem sie Bankdarlehen verbürgt.
Gerne steht Ihnen Ihr persönlicher Ansprechpartner zur Seite.
alle landwirtschaftlichen Betriebe: Existenzgründer, Nachfolger und bestehende Unternehmen.
verbürgt Kredite von Banken und Sparkassen
maximal 1,5 Millionen Euro bei 50% Bürgschaft
maximal 1,071 Millionen Euro bei 70% Bürgschaft
somit maximale Obergrenze für Bürgschaften insgesamt 750.000 Euro
Aus- und Umbauten
Neuinvestitionen, Ersatzbedarf und Modernisierungen/Rationalisierungen in Betriebseinrichtungen und Produktionsanlagen, Betriebsmittel
Erwerb/Übernahme eines Agrarbetriebs, von GesellschaftsanteilenNachfolgeregelungen
Anlauf- und Markteinführungskosten für neue Geschäftsfelder
Existenzgründungen
Kooperationen, Marketingmaßnahmen und Qualifizierungen sowie Betriebsmittel- und Liquiditätsfinanzierungen
Sanierungskredite
Umschuldung
Finanzierungsleasing
Eine Bürgschaft von uns ist eine erstklassige Sicherheit, wirkt sich positiv auf die Beurteilung des Unternehmens durch die Hausbank aus. Dadurch sinken in der Regel die Kosten der Finanzierung bei Banken und Sparkassen. Je nach Bonitätsklasse und aktueller Zinssituation macht sich so eine Bürgschaft häufig selbst bezahlt.
Kosten:
Die Bürgschaftsprovision ist abhängig von der Bonitätseinschätzung der Hausbank im Risiko gerechten Zinssystem (RGZS)
Je nach Bonitätsklasse derzeit 0,6% bis 2,5% p.a. des verbürgten Kreditbetrages zzgl. der gesetzlichen MWSt.
Kein einmaliges Bearbeitungsentgelt
- Unternehmen beantragt Kredit bei Hausbank
- Hausbank sichtet Unterlagen
- Bei positiver Beurteilung, doch fehlenden Sicherheiten stellen Unternehmen und Hausbank Bürgschaftsantrag
- Bürgschaftsbank prüft
- Bei positiver Beurteilung Übernahme der Ausfallbürgschaft
- Unternehmen und Bank schließen Kreditvertrag
Infos, Unterlagen & mehr
Die deutschen Bürgschaftsbanken haben zur Agrar-Bürgschaft eine spezielle Internetseite eingerichtet, diese finden sie hier.
Bitte beachten Sie die jeweilige programmabhängige Bürgschaftsobergrenze.