Die Gründerfinanzierung gehört für viele angehende Existenzgründer zu den wichtigsten Fragen auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit. Es kann durchaus sinnvoll sein ein Unternehmen zu gründen und zu versuchen, erst einmal so viel wie möglich eigene Mittel zusammen zu bekommen, bevor man auf Fremdkapital zurückgreifen muss. Allerdings sind dann oft auch nur kleine Schritte möglich. Andererseits gibt es aber auch Geschäftsideen, für deren Umsetzung viel Kapital benötigt wird, das nicht durch Eigenmittel gedeckt werden kann. Existenzgründer können bei der Gründerfinanzierung auf eine Vielzahl von Förderprogramme und Fördermittel zurückgreifen. Je nach dem für welche Art der Finanzierung sich Gründer entscheiden, gibt es einiges zu beachten.

Gründerfinanzierung – vorab gründlich informieren

Am Anfang sollten Existenzgründer sich vorab Informationen über die verschiedenen Möglichkeiten und Wege der Gründerfinanzierung holen, bevor die teilweise umfangreichen Antragsformulare ausgefüllt und Behörden und Stiftungen besucht werden.

Es lohnt sich auf jeden Fall die Informationsangebote von Behörden und Institutionen zu lesen. Zu den wichtigsten Informationsquellen gehören u. a. die Angebote des Bundeswirtschaftsministeriums

  • mit der Förderdatenbank, die einen Überblick über alle Förderprogramme des Bundes bietet,
  • einem Überblick über die verschiedenen Formen und Arten von Existenzgründungen,
  • der Besuch der Gründungswerkstatt, wo Gründer viele Informationen, Werkzeuge aber auch persönliche Beratung für ihr Vorhaben finden, und
  • die umfangreichen Tipps für Gründer.

Experten im Bereich der Existenzgründung empfehlen außerdem ein Gründercoaching vor Abschluss der Gründerfinanzierung zu stellen, damit Gründer ihre Möglichkeiten und Chancen optimal ausloten und nutzen können.

Gründerfinanzierung durch staatliche Förderprogramme

Der Staat unterstützt Menschen, die ein Unternehmen gründen wollen, auf vielfache Weise. So gehen knapp 20 Prozent der Existenzgründer den Weg in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus. Der Gründungszuschuss als eine Form der Gründerfinanzierung ist eine Leistung der Bundesagentur für Arbeit. Es handelt sich dabei um eine Ermessensleistung, auf die jedoch kein Rechtsanspruch besteht.

Der Gründungszuschuss teilt sich in zwei Phasen auf:

  • Sechs Monate wird ein Zuschuss in Höhe des zuletzt geleisteten Arbeitslosengeldes I gewährt. Hinzu kommt ein Zuschuss von 300 EUR für die soziale Absicherung.
  • Anschließend können für weitere neun Monate 300 EUR pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt und der Gründer damit in seiner intensiven Geschäftstätigkeit und hauptberuflich unternehmerischen Aktivität unterstützt werden.

Neben den Programmen auf Bundesebene gibt es auch zahlreiche Programme auf Länderebene sowie auf EU-Ebene, um die Gründerfinanzierung zu erleichtern. Auch für spezielle Zielgruppen wie Frauen und besondere Branchen wurden eigene Programme aufgelegt. Mit ihren Angeboten unterstützten auch die deutschen Bürgschaftsbanken wie die Bürgschaft Bank Hessen als Selbsthilfeinstitut der Wirtschaft Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmer durch die Bereitstellung von Bürgschaften bei der Gründer- und Unternehmensfinanzierung.

Zu den Klassikern im Bereich der Gründerfinanzierung zählt beispielsweise der KfW-Gründerkredit, der innerhalb von fünf Jahren zurückgezahlt werden kann. Innerhalb dieses Förderprogramms stehen unterschiedliche Modellvarianten zur Verfügung. Ein Überblick über die wichtigsten Förderprogramme im Rahmen der Gründerfinanzierung findet sich auch beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Im zweiten Teil geht es um alternativen zu klassischen Fördermitteln und was es dabei zu beachten gilt.