Re-Start sind Existenzgründungen, bei denen der Gründer schon einmal mit einer Geschäftsidee gescheitert ist und es nun Neuanfang starten möchte. In Deutschland hängt gescheiterten Gründern oft ein Makel an. In anderen Ländern wird das Scheitern dagegen einfach als zur Selbstständigkeit dazugehörig empfunden. Dabei bietet ein Re-Start sehr gute Chancen aus den bisherigen Fehlern zu lernen und es bei der Umsetzung des neuen Vorhabens besser zu machen.

Dennoch wird es hierzulande gescheiterten Selbstständigen und Unternehmern nicht immer leicht gemacht, genau dieses Erfahrungswissen bei ihrem Re-Start anwenden und umsetzen zu können. Leider fehlt es in unserer Gesellschaft noch nach wie vor an einer „Kultur der zweiten Chance“ wie sie beispielsweise in anglikanischen Ländern schon lange vorherrscht.

Um in Deutschland eine echte Chance für den Re-Start zu haben, ist es wichtig, dass die erste Unternehmung möglichst sauber abgeschlossen wurde. Dazu gehören u. a. das Spiel mit offenen Karten gegenüber Banken und Gläubigern sowie die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Eines der größten Probleme beim Re-Start ist die Finanzierung des Vorhabens. Banken und Lieferanten müssen daher besonders davon überzeugt werden, dass der Gründer aus den Fehlern der Vergangenheit gelernt hat.

Re-Start: aus der Vergangenheit für die Zukunft lernen

Eine der absoluten Voraussetzungen für den Re-Start ist eine sorgfältige Analyse des Scheiterns der ersten Unternehmung. Im Vordergrund stehen daher eine selbstkritische Analyse u. a. auch der persönlichen Schwachstellen und die Frage, ob diese beim Re-Start ausgeglichen werden können. Die Fehler aus der ersten Selbstständigkeit sind die Quelle für die Verbesserung und Optimierung beim zweiten Versuch. Aufbauend auf der Analyse sollte das Konzept für den Re-Start aufgestellt und dessen Umsetzung sorgfältig geplant werden.

Drückende Altlasten beim Re-Start

Scheitert ein Unternehmer mit seinem Vorhaben, dann sind oft nicht nur Geld und Vermögen weg, sondern auch das Vertrauen der Gläubiger und sehr oft auch das Vertrauen in sich selbst. Viele erfolgreiche Re-Starter berichten in ihrer Biografie, dass sie einige Zeit gebraucht haben, um wieder zum alten Selbstbewusstsein zurück zu kehren, die Erfahrungen zu verarbeiten und auch physisch wie psychisch wieder auf die Beine zu kommen. Vor dem Re-Start sollten unbedingt sämtliche Verbindlichkeit aus der gescheiterten Unternehmung geregelt werden.

Mit der Insolvenzordnung hat der Gesetzgeber beispielsweise eine Möglichkeit für persönlich haftende Selbstständige geschaffen, um einen Ausweg aus einer Verschuldung zu finden. So sieht die Insolvenzordnung u. a. vor, dass es unter bestimmten Voraussetzungen sechs Jahre nach der Eröffnung eines (Privat-)Insolvenzverfahrens zu einer Restschuldbefreiung kommen kann.

Startkapital beim Re-Start

Der fehlende Zugang zum erforderlichen Startkapital stellt für die meisten Re-Starter eines der größten Probleme dar. In der Regel sind private Rücklagen aufgebraucht und auch die bis dahin bestehenden Sicherheiten durch Kredite aus der vorhergehenden Selbstständigen verwertet. Das restliche noch übrig gebliebene Vermögen muss in der Regel zur Schuldenregulierung eingebracht werden. Wer noch für Verbindlichkeiten aus der gescheiterten Existenzgründung aufkommen muss bzw. wem noch keine Restschuldbefreiung gewährt wurde, muss damit rechnen, von Kreditinstituten aufgrund mangelnder Kreditfähigkeit abgewiesen zu werden. Oftmals bleibt dann nur noch der Rückgriff auf private Kapitalgeber bzw. die Einbindung von Bürgen in die neuen Kreditbelastungen übrig.

Informations- und Beratungsangebote

Die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer bzw. die Handwerkskammer ist die erste Anlaufstelle für Existenzgründer, wenn es um einen Re-Start geht. Hier erhalten Gründer Informationen und Beratung rund um das Thema Neustart. Darüber hinaus gibt es auch einige Stellen der Schuldnerberatung, die passende Informationen zum Thema Re-Start offerieren.