Als Silver Stars werden in den USA Existenzgründer genannt, die bereits über 50 Jahre alt sind und nun den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. Meist handelt es sich dabei um langjährige Angestellte, die nun noch einmal etwas Neues ausprobieren wollen und neue berufliche Herausforderungen suchen. Für diese Gruppe von Menschen kann eine Existenzgründung eine attraktive Herausforderung und interessante Chance sein.

Silver Stars: Vorteile des Alters nutzen

Gegenüber jüngeren Gründern haben Silver Stars einige Vorteile. Sie bringen sehr viel Lebens- und Berufserfahrung mit und haben in der Regel viele Kompetenzen erworben, die bei der Gründung und Führung eines Unternehmens hilfreich sind. Neben dem fachlichen Know-how und umfassenden Branchenwissen verfügen Silver Starsvor allem über kommunikative Fähigkeiten und Kontakte in berufliche Netzwerke.

Vor dem Hintergrund ihrer Erfahrungen gelingt es älteren Existenzgründern häufiger typische Fehlentscheidungen zu vermeiden, die vor allem jüngere Gründer treffen. Das liegt u. a. auch daran, dass Silver Stars ihre Stärken und Schwächen wie beispielsweise der Umgang mit Geld, Perspektiven der Lebensplanung und die realistischer Einschätzung von privaten Bedürfnissen genauer einschätzen können. Planung und Handlung erfolgt daher oftmals zielgerichteter.

Und noch ein wesentlicher Vorteil besteht bei Silver Stars gegenüber jüngeren Gründern: Sie verfügen oft über ein höheres Eigenkapital, dass für die Umsetzung ihrer Geschäftsidee notwendig ist, als jüngere Gründer.

Silver Stars sollen rechtzeitig an die Nachfolge denken

Ältere Existenzgründer sollten sich rechtzeitig Gedanken um eine Nachfolgeregelung machen. Spätestens wenn sie bei der Bank einen Kredit beantragen, wird diese die Frage nach einem Nachfolger oder Partner stellen. Denn je höher der Darlehensbetrag und je Älter der Kreditnehmer ist, desto größer wird das Bedürfnis der Bank sein, jemanden in den Kredit mit aufzunehmen, der in der Lage ist, die Leitung des Unternehmens zu übernehmen und die Zinszahlungen und Tilgungen fortzusetzen. Für Silver Stars interessant könnte daher eine Existenzgründung mit einem oder mehreren Partnern (Teamgründung) sein. Dadurch kann das Risiko geteilt und das Unternehmen auch im Notfall vom Partner allein weitergeführt werden.

Altersvorsorge von Silver Stars

Wer bislang in die Rentenversicherung eingezahlt und entsprechende Rentenansprüche erworben hat, kann auch als später Existenzgründer in der gesetzlichen Rentenversicherung bleiben. Dies ist entweder als freiwilliges Mitglied möglich oder über eine sogenannte Versicherungspflicht auf Antrag. Hier ist es sinnvoll, sich mit der Deutschen Rentenversicherung in Verbindung zu setzen und sich über die Art der Mitgliedschaft beraten zu lassen. Sollte der Wunsch bestehen, nicht mehr gesetzlich rentenversichert zu sein, sollten Silver Stars unbedingt über eine private Altersvorsorge und eine entsprechende Berufsunfähigkeitsrente nachdenken. Wer bereits über viele Jahre in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, sollte jedoch möglichst in dieser bleiben.

Pfändungsschutz der Altersvorsorge

Die Pfändung droht jedem, der seine offenen Rechnungen nicht mehr begleichen kann. Wichtig für ältere – aber auch jüngere – Existenzgründer ist, dass die Altersvorsorge vor Pfändungen geschützt ist. Dazu zählen u. a. Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne aber auch die steuerlich geförderte „Rürup-Rente“. Wer als Geschäftsführer in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert ist, genießt auch Pfändungsschutz für seine private ergänzenden Altersvorsoge. Allerdings ist hier Voraussetzung, dass der Zweck des darin gebundenen Kapitals ausschließlich und unwiderruflich der Altersvorsorge dient.

Rentenalter und Selbstständigkeit

Wer die Regelaltersgrenze erreicht und Regelaltersrente bezieht, darf ohne Einschränkungen als Selbstständiger im Rentenalter hinzuverdienen. Beachtet werden muss, dass wer Rente wegen voller Erwerbsminderung, eine Altersrente vor Erreichung der Regelaltersgrenze oder Knappschaftsausgleichsleistungen erhält, darf auch als Selbstständiger nur maximal 450 Euro brutto hinzuverdienen. Wird dieser Betrag überschritten, werden die Erwerbsminderungsrente bzw. die Altersrente nur noch als Teilrente geleistet. Bei der Knappschaftsausgleichsleistung ist eine Zahlung als Teilrente ausgeschlossen.

Silver Starsund Arbeitslosenversicherung

Wer bereits viele Jahre in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, kann sich auf Antrag auch freiwillig weiter versichern. Der Antrag dafür muss innerhalb der ersten drei Monate nach Aufnahme der Selbstständigkeit gestellt werden. Bis zum Ablauf des ersten Kalenderjahres zahlen freiwillig Arbeitslosenversicherte nur die Hälfte des Regelsatzes.