Wer eine Existenz gründen und sich selbstständig machen will, muss viele formale Schritte beachten. Manchmal kann es hilfreich sein, sofort auf einen Blick zu sehen, wer was wo anmelden muss, damit der Start in die Selbstständigkeit möglichst reibungslos klappt.

Formale Schritte – eine Übersicht

Wer

Was

Wo

Existenzgründer Aufnahme einer freiberuflichen Selbstständigkeit nach § 18 EStG Anmeldung erfolgt direkt über das Finanzamt
Existenzgründer

(Die Weiterleitung durch das Gewerbeamt entbindet Gründer nicht von den weiteren Pflichten.)

Alle Arten der Gewerbeanzeige (Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung, Gewerbeummeldung)

Bitte beachten: Es gelten für verschiedene Tätigkeiten Erlaubnis- und Überwachungspflichten (z. B. in Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Makler, Bauträger, Finanzdienstleister, Gastgewerbe, Bewachungsgewerbe, Verkehrsgewerbe, Reisegewerbe)

Gewerbeamt, Bürgermeister/Magistrat der Gemeine, in der die Selbstständigkeit ausgeübt werden soll
Existenzgründer

(Die Daten werden bei einer Gewerbeanmeldung auch vom Gewerbeamt übermittelt.)

Nachweis über die Erfüllung Aufzeichnungs- und Buchführungspflichten (z. B. in Form der Steuererklärung, EÜR)

Fragebogen über die zukünftige Buchführungsart, Umsätze und Gewinne im Rahmen der Aufnahme einer Selbstständigkeit

Zuteilung der Steuernummer erfolgt nach

Finanzamt
Existenzgründer

(Die Daten werden bei einer Gewerbeanmeldung auch vom Gewerbeamt übermittelt.)

Sofern ein Handwerk gemäß Handwerksordnung (HWO) betrieben werden soll, besteht eine Eintragung in die Handwerkerrolle. Der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung ist für einige Gewerbe erforderlich. Handwerkskammer
Die Daten werden bei einer Gewerbeanmeldung auch vom Gewerbeamt übermittelt. Anmeldung eines Gewerbes, sofern es sich dabei nicht um ein Handwerk handelt. Industrie- und Handelskammer
Die Daten werden bei einer Gewerbeanmeldung auch vom Gewerbeamt übermittelt. Erfassung der Aufnahme einer Selbstständigkeit zu statistischen Zwecken. Statistisches Landesamt
Existenzgründer Es besteht eine Mitteilungs- und Auskunftspflicht nach § 192 SGB VII für Unternehmen, Freiberufler und Bauherren. Berufsgenossenschaft
Existenzgründer, Selbstständige Sollen Mitarbeiter (auch Minijobber) eingestellt werden, muss eine Betriebsnummer beantragt werden. Bundesagentur für Arbeit
Existenzgründer Für Mitarbeiter bestehen Sozialversicherungspflichten, zum Teil auch für den Unternehmer selbst.

Darüber hinaus gibt es auch freiwillige Versicherung, die zum Teil auch den Unternehmen selbst betreffen.

Sozialversicherungsträger (z. B. Krankenkasse, Deutsche Rentenversicherung, Künstlersozialkasse)
Existenzgründer

(Einreichung erfolgt über den Notar)

Bestimmte Rechtsformen müssen ins Handelsregister zwingend eingetragen werden. Registergericht (Handelsregister) beim zuständigen Amtsgericht
Existenzgründer Eine Anmeldung ist freiwillig und in der Regel mit weiteren Kosten verbunden. Fachverband/Fachverbände