Eine Beteiligung durch eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft oder eine mittelständische Beteiligungsgesellschaft ist eine mögliche Finanzierungsalternative zum klassischen Kredit der Hausbank. Eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft ist in der Regel eine Gesellschaft, die sich insbesondere an kleinen und mittleren Unternehmen beteiligt. Häufig handelt es sich dabei um eine Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft wie etwa die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft mbH Hessen (MBG H), die eng mit der Bürgschaftsbank Hessen (BB H) kooperiert.

Selbsthilfeeinrichtung der Wirtschaft

Bei Kapitalbeteiligungsgesellschaft handelt es sich oftmals um Selbsthilfeeinrichtungen der regionalen bzw. überregionalen Wirtschaft. Solche Gesellschaften schütten in der Regel keinen Gewinn an ihre Gesellschafter aus. Kapitalbeteiligungsgesellschaften bzw. mittelständische Beteiligungsgesellschaften befinden sich daher oft im gemeinschaftlichen Besitz von Kreditinstituten, mit der Aufgabe die Wirtschaft in einem bestimmten Gebiet– in der Regel in dem jeweiligen Bundesland, in die Kapitalbeteiligungsgesellschaften sitzt – zu fördern. Haben sie sich dieser Aufgabe verschrieben, können sich Kapitalbeteiligungsgesellschaft relativ einfach zinsgünstig refinanzieren.

Die Laufzeit einer Beteiligung liegt in der Regel zwischen zehn und 15 Jahren in Form einer stillen Beteiligung. Für die Beteiligung wird ein sogenanntes Beteiligungsentgelt erhoben. Nach Ablauf der Laufzeit wird die Beteiligung an das Unternehmen zum Nennwert zurück verkauft.

Antrag für eine Beteiligung

Existenzgründer, die eine Beteiligung einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft bzw. einer mittelständischen Beteiligungsgesellschaft in Anspruch nehmen wollen, können ihren Antrag direkt an die Gesellschaft richten. Dafür müssen einige Unterlagen eingereicht werden, die durchaus vergleichbar mit einem Businessplan sind.

  • Bei einer Kapitalgesellschaft muss; bei einer Personengesellschaft sollte wenn vorhanden der Gesellschaftsvertrag eingereicht werden. Einzelunternehmer sollten überlegen, ob es nicht sinnvoller sein könnte die Unternehmung vorher in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.
  • In den Antrag für eine Beteiligung gehört eine Selbstauskunft. Diese umfasst u. a. persönliche Angaben über den/die Gesellschafter wie beispielsweise ein ausführlicher beruflicher Werdegang, fachliche Qualifikationsnachweise, Angaben zum Privatvermögen und privaten Verbindlichkeiten aller Antragsteller bzw. Gesellschafter.
  • Ebenfalls nicht zu vergessen sind die Angaben zum Unternehmen (u. a. Gründungsdatum, Produktions-, Handels- oder Dienstleistungsprogramm, Auftragslage, Mitarbeiterzahl, Stellung auf dem Markt etc.).
  • Nicht verzichtet werden kann auf eine Erläuterung des Vorhabens sowie dessen Finanzierung und die geplante Verwendung der Mittel, die durch die Beteiligung in das Unternehmen kommen.
  • Kapitalbeteiligungsgesellschaften forderen weiterhin eine Marktanalyse, Angaben zur Konkurrenz im Einzugsgebiet des Unternehmens sowie eine Ertragsvorschau für die kommenden drei Geschäftsjahre.
  • Eine Aufstellung aller bestehenden Darlehen und Kredite, Angaben zu Zins- und Tilgungsleistungen nebst Laufzeiten sowie – wenn vorhanden – Verpflichtungen aus Leasing gehören ebenfalls in den Antrag.
  • Des Weiteren werden noch Angaben über das Gewerbegrundstück (falls vorhanden), Miet- und Pachtverträge benötigt. Besitzt das Unternehmen Grundstücke, sind hier vor allem Auszüge aus dem Grundbuch von Interesse; insbesondere die Angaben zum Verkehrswert und die Vorlasten in den Abteilungen II und III des Grundbuchs.

Sollte das Unternehmen bereits am Markt existieren und möchte sich über eine Beteiligung frisches Kapital an Bord holen, sollten zusätzlich noch folgende Unterlagen bei der Antragsstellung eingereicht werden:

  • Steuerbilanzen der vergangenen drei Geschäftsjahre; ggf. mit Betriebsabrechnungsbogen,
  • ein aktueller Auszug aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung (BWA) nebst Bestandsveränderungen, Forderungen und Verbindlichkeiten sowie
  • Angaben zu den monatlichen Umsätzen.

Garantie der Bürgschaftsbank Hessen

Kleine und mittlere Betriebe, denen der Zugang zum Kapitalmarkt verwehrt ist, benötigen neben Bankkrediten häufig auch Beteiligungskapital.

Die Bürgschaftsbank Hessen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Hessen bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie die Absicherung für die stillen Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH übernimmt. Die Ausfallgarantien der belaufen sich auf 70 Prozent des Beteiligungskapitals.