Zu Beginn der Selbstständigkeit müssen sich Gründer um vieles kümmern. Ein Businessplan muss geschrieben, Anträge gestellt und Anmeldungen vorgenommen werden etc. Auch um die Krankenversicherung muss sich der Gründer nun selbst kümmern. Insbesondere die Wahl der Absicherung für den Krankheitsfall duldet keinen Aufschub, denn der Krankheitsfall kann jederzeit eintreten. Dabei geht es nicht nur um die Frage nach dem richtigen Anbieter, sondern zunächst einmal um die grundsätzliche Frage nach einer privaten oder der gesetzlichen Versicherung. Für Existenzgründer ist beides möglich. Allerdings sollte die Entscheidung für die Krankenversicherung wohl überlegt sein, denn ein Zurück ist nicht so einfach.Private und gesetzliche Krankenversicherung
Bei der privaten Krankenversicherung müssen Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmer keine Einkommensgrenzen beachten. Die Beiträge werden einkommensunabhängig berechnet. Private Anbieter übernehmen in der Regel weitreichende Leistungen wie etwa die Kostenerstattung für Naturheilkunde und umfassender Leistungen bei der Zahnbehandlung als die gesetzlichen Krankenkassen. Auf Wunsch können Privatversicherte auch zusätzlich ein Krankentagegeld versichern und genießen eine zügige Behandlung beim Arzt ihrer Wahl. Neben der freien Ärztewahl unter den niedergelassenen Medizinern, genießen Mitglieder der privaten Krankenversicherung auch eine freie Wahl beim Krankenhaus.
Wer als Gründer in der gesetzlichen Krankenversicherung bleiben oder dorthin wechseln möchte, muss einige Voraussetzungen erfüllen. Es muss in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate ein Versicherungsverhältnis bestanden haben bzw. bestand direkt zwölf Monate vor der Existenzgründung ein Versicherungsverhältnis in einer gesetzlichen Krankenversicherung. Dabei muss eine Anmeldefrist von drei Monaten ab Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit eingehalten werden.
Existenzgründer zahlen nur einen reduzierten Beitragssetz von 14,0 Prozent und einen Zusatzbeitrag, den jede Kasse individuell erhebt. Wer auf das gesetzliche Krankengeld nicht verzichten möchte, muss den vollen Beitragssatz von 14,6 Prozent zahlen. Für den Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Selbstständige anders als Angestellte selbst aufkommen. Die Leistungen sind relativ einheitlich, aber es besteht die Möglichkeit zusätzliche Leistungen durch Wahltarife hinzu zu buchen.
Existenzgründer können in der Anfangsphase, wenn das Einkommen noch nicht so hoch ist, eine Beitragsermäßigung beantragen. Das Einkommen darf monatlich nicht höher als die regelmäßig angepasste Beitragsbemessungsgrenze sein. In dem Fall kann die Bemessungsgrundlage für die monatlichen Beiträge gesenkt werden. Eine Beitragsermäßigung ist allerdings nicht möglich wenn
- der Gründer Grundförderung bezieht,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt werden,
- das Vermögen eines Mitglieds der Bedarfsgemeinschaft wie beispielsweise das eines Ehepartners den Betrag von 11.620 Euro übersteigt.
Worauf Gründer bei der privaten Krankenversicherung achten sollten
Wer in die private Krankenversicherung wechseln möchte, sollte einiges beachten, denn Gründer haben die Qual der Wahl. Es gibt viele unterschiedliche Anbieter von privaten Krankenversicherungen, die sich zum Teil sehr deutlich voneinander unterscheiden. Gründer sollten daher folgendes berücksichtigen:
- Der Tarif in der privaten Krankenversicherung sollte mindestens das gleiche Leistungsniveau wie die gesetzliche Krankenversicherung aufweisen. Später können Leistung fast immer nur noch nach eine weiteren Gesundheitsprüfung und Zustimmung der Versicherung aufgestockt werden.
- Wer sich für einen billigen Tarif entscheidet, muss oft beim Versicherungsschutz (Ärztewahl, Medikamentenverordnung, Krankenhauswahl) Abstriche machen.
- Die Höhe der jährlichen Selbstbeteiligung sollte transparent gestaltet sein und keinesfalls die finanziellen Möglichkeiten des Versicherten übersteigen. Im Fall eine Krankheit kann die Selbstbeteiligung nicht mehr nach unten angepasst werden.
- Bei einem Wechsel in die private Krankenversicherung sollte daran gedacht werden, dass die Beiträge bis zum Rentenalter steigen werden und entsprechend auch im Alter durch Ersparnisse gedeckt werden müssen. Die Beiträge sollten daher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht übersteigen.
- Durch eine Tarifoptimierung haben Versicherte in der privaten Krankenversicherung die Möglichkeit ihren Tarif anzupassen, ohne dass die angesparten Altersrückstellungen dadurch verloren gehen.