Die Altersvorsorge ist ein Thema, das nicht nur Existenzgründer und Selbstständige angeht. Allerdings gehören Selbstständige laut Statistik zur Gruppe derjenigen, die besonders von Altersarmut betroffen sind. Die Altersvorsorge ist daher kein Thema, dass Gründer lange vor sich herschieben sollten. Gut zu wissen ist da, dass die Ansprüche aus der Rentenversicherung, die aus der Zeit als Angestellter erworben wurden, auch nach Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit erhalten bleiben.

Darüber hinaus gibt es bestimmte Berufsfelder, in denen Gründer und Selbstständige zur Mitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet sind. Für alle anderen Selbstständigen gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig oder auf Antrag pflichtversichern zu lassen.

Pflichtversicherung

Es gibt einige Berufsgruppen, die von Gesetzes wegen her zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet sind. Zu diesen Berufsgruppen gehören Handwerker, Hebammen, Lehrer, Publizisten und Künstler (§ 2 Sozialgesetzbuch VI). Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen, vor allem dann, wenn man selbst sozialversicherungspflichtige Angestellte beschäftigt. Existenzgründer und Selbstständige können sich zum Thema Versicherungspflicht an die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung wenden.

Freiwillige Rentenversicherung

Der Vorteil der freiwilligen Versicherung ist, dass Gründer und Selbstständige selbst die Anzahl und die Höhe ihrer Beiträge festlegen können. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Beiträge für die Zukunft an ihrer momentane finanzielle Lage anzupassen. Wer eine lückenlose Zahlung freiwilliger Beiträge vorweisen kann, kann auch als Selbstständiger Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente erwerben. Darüber hinaus bleiben alle Ansprüche sowohl auf Alters- wie auch auf Hinterbliebenenrente, die man als Arbeitnehmer erworben hat, erhalten und können so einen Grundstock der persönlichen Altersvorsorge bilden.

Gründer und Selbstständige, die sich in der Rentenversicherung freiwillig versichern, zahlen monatlich einen Mindestbeitrag von derzeit 84,15 Euro; der Beitragshöchstsatz beträgt 1.159,40 Euro (Stand: 2017). Der Mindestbeitrag entspricht 18,7 Prozent eines monatlichen Bruttoeinkommens in Höhe von 450 Euro. Der Maximalbeitrag entspricht der derzeitigen Beitragsbemessungsgrenze.

Wer die freiwillige Rentenversicherung als Altersvorsorge nutzen möchte, sollte im Hinterkopf behalten, dass diese in der Regel nur eine Grundversorgung abdeckt. Um im Alter ausreichend abgesichert zu sein, müssen auch Existenzgründer und Selbstständige noch weitere zusätzliche Maßnahmen zur Altersvorsorge wie beispielsweise durch Rücklagen in Form von Geldanlagen (Sparverträge, Immobilienbesitz, kapitalbildende Lebensversicherung, private Rentenversicherung etc.) treffen.

Rentenversicherung auf Antrag

In einem Zeitraum von fünf Jahren nach Aufnahme einer Selbstständigkeit können Gründer einen Antrag zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung stellen. Der Vorteil gegenüber eine freiwilligen Versicherung ist, dass Gründer und Selbstständige dadurch auch Ansprüche auf die Erwerbungsminderungsrente und auf Rehabilitationsleistungen erwerben.

Beitragsgestalltung

Wer sich für eine Versicherung in der Deutschen Rentenversicherung entscheidet, hat hinsichtlich der Beiträge drei Möglichkeiten:

  • Halber Beitragssatz: Innerhalb der ersten drei Jahre der selbstständigen Tätigkeit, können sich Gründer für den halben Beitragssatz entscheiden. Der halbe Beitragssatz (Stand 2017) beträgt 278,16 Euro (West) bzw. 248,71 Euro (Ost).
  • Regelbeitrag: Der Regelbeitrag ist unabhängig vom Einkommen. Er beträgt (Stand 2017) 556,33 Euro (West) bzw. 497,42 Euro (Ost) im Monat.
  • Einkommensgerechter Beitrag: Niedrigere bzw. höhere Beiträge zahlen Selbstständige bei dieser Variante. Hier sind die Beiträge zur Rentenversicherung abhängig vom tatsächlichen Einkommen, das durch den letzten Einkommenssteuerbescheid nachgewiesen werden muss.

Darüber hinaus sollten – nicht nur – Existenzgründer und Selbstständige noch privat für das Alter vorsorgen, denn ob die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung den Bedarf im Alter wirklich decken werden scheint zumindest zweifelhaft.