Während Arbeitnehmer über die gesetzliche Unfallversicherung des Arbeitgebers abgesichert sind, verhält es sich bei Existenzgründern und Selbstständigen etwas anders. Sie müssen bzw. können sich bei den für sie zuständigen Berufsgenossenschaften direkt gegen Unfälle absichern. Die Berufsgenossenschaften sind in Deutschland die Träger der Unfallversicherung für alle Betriebe, Einrichtungen und auch für Freiberufler. Sie sind außerdem für die betriebliche Arbeitssicherheit und Arbeitsgesundheit zuständig.

Unfallversicherung: Pflicht und freiwillig?

Existenzgründer und Selbstständige sollte mit der für sie zuständigen Berufsgenossenschaft Kontakt aufnehmen. Dort sollten sie nachfragen, ob für sie eine Unfallversicherungspflicht besteht oder nicht. Wer keine eigenen Mitarbeiter beschäftigt, ist nicht in jedem Fall verpflichtet sich in der gesetzlichen Unfallversicherung zu versichern. Allerdings kann eine freiwillige Versicherung in der zuständigen Berufsgenossenschaft durchaus sinnvoll sein, um sich gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten abzusichern. Eine Pflicht zur Versicherung besteht aber auf jeden Fall dann, wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt.

Gegliedert sind die Berufsgenossenschaften nach Branchen. Das heißt, für jede Branche gibt es verschiedene Berufsgenossenschaften. Je nach Branche können die Beiträge variieren. Welche Berufsgenossenschaft für welche Branche zuständig ist, erfahren Gründer und Selbstständige bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Private Unfallversicherung

Existenzgründer und Selbstständige können sich darüber hinaus auch privat unfallversichern. Es gibt eine Vielzahl von privaten Unfallversicherungen für verschiedene Risikogruppen und unterschiedliche Bedürfnisse. Hier sollte man sich allerdings vorher gut beraten lassen, beispielsweise bei den Verbraucherzentralen. Außerdem sollte man dabei bedenken, dass die Prämien bei einer solchen privaten Absicherung um bis zu 300 Prozent schwanken.

Leistungen der Unfallversicherung

Sowohl die gesetzliche als auch die private Unfallversicherung zahlt, wenn durch einen Unfall eine Invalidität eingetreten ist. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlich Unfallversicherung nur für Wegunfälle (also auf dem Weg zur und von der Arbeit) sowie bei beruflichen Unfällen leistet. Je nach Vertragsabschluss leisten private Unfallversicherungen für berufliche und private Unfälle rund um die Uhr. Darüber hinaus von Vorteil ist, dass private Versicherungen nicht nur die Arbeitskraft absichern, sondern häufig auch weniger wichtige Leistungen, die jedoch gerade für Gründer und Selbstständige schnell wesentlich werden können wie beispielsweise ein Unfall-Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld etc. Auch hier sollten sich Gründer vorher ausführlich informieren und beraten lassen.