Franchising zeichnet sich durch eine langfristige Zusammenarbeit von rechtlich unabhängigen Unternehmen aus. Es besteht aus dem Franchisegeber und dem Franchisenehmer. Aus Sicht des Franchisegebers handelt es sich beim Franchising um eine Art Vertriebsform, bei der oft standardisierte Waren oder Dienstleistungen durch den Franchisenehmer vermarktet werden. Für den Nehmer dagegen stellt Franchising ein schlüsselfertiges Geschäftsmodell dar.

Franchising ist also ein Konzept mit zwei Seiten: Der Franchisegeber kann ohne größeres eigenes Risiko durch die Franchisenehmer auf dem Heimatmarkt expandieren und ggf. neue Märkte erschließen. Der Franchisenehmer dagegen erhält eine bewährte Strategie für seinen Markteintritt.

Franchisenehmer: vor Vertragsschluss genau prüfen

Franchising ist für viele Existenzgründer eine attraktive Möglichkeit in die Selbstständigkeit zu starten. Konzepte gibt es am Markt viele. Doch bevor sich die angehenden Franchisenehmer für eine Geschäftsbeziehung zu einem Franchisegeber entschließen, sollten sie ein paar Aspekte vorab beachten:

  • Bin ich der Typ für Franchising? Gründer, die sich für Franchising entscheiden, müssen einen Großteil ihrer unternehmerischen Freiheit aufgeben. Sie müssen sich den Vorgaben des Franchisegebers bzgl. Marketings, Auswahl von Produkten und den zu erbringenden Leistungen unterwerfen.
  • Geschäftsidee und Marktpotential: Angehende Franchisenehmer sollte sich vorab über die Aktualität der angebotenen Geschäftsidee informieren und analysieren wie groß das Marktpotential dieser Idee ist. Franchisenehmer gehen mit dem Franchisepartner in der Regel eine sehr enge Beziehung ein. Schwächelt die Geschäftsidee des Gebers, ist auch schnell die Existenz des Nehmers bedroht.
  • Hospitation: Es ist ratsam, dass angehende Franchisenehmer bei mindestens zwei verschiedenen bestehenden Systemen hospitieren. Dabei sollten sie darauf achten, nicht nur beim Geber sondern auch bei den Nehmern praktische Erfahrungen mit solchen Systemen und deren Umsetzung zu sammeln. Durch einen Blick in das Handbuch des Franchisegebers lassen sich die Geschäftsdetails auch auf die Praxistauglichkeit hin überprüfen.
  • Rechtsanwalt konsultieren: Franchisenehmer sollten unbedingt vor dem Schluss der Vor- und Hauptverträge einen Rechtsanwalt konsultieren, um nicht in irgendeine Falle zu tappen. Leider müssen sich hierzulande viele Gerichte mit Franchiseverträgen beschäftigen.
  • Berater konsultieren: Die Businesspläne und Finanzzahlen vieler Franchisegeber spiegeln häufig eine sehr optimistische Annahme zum Potential des Systems an einen möglichen Standort wieder. Hier kann es ganz sinnvoll sein, einen unabhängigen Berater zu konsultieren, der die Businesspläne und Finanzzahlen unabhängig und kritisch durchleuchtet. Ggf. sollten diese überarbeitet und angepasst werden. Erst danach sollte man gemeinsam mit dem Berater das Gespräch mit der Bank suchen. Die Bürgschaftsbank Hessen beispielsweise stellt Gründern in Hessen die benötigten Sicherheiten für die Kreditaufnahme zur Verfügung.
  • Hoher Kapitalbedarf: Franchisenehmer sollten sich auf einen erhöhten Kapitalbedarf einstellen. Dieser entsteht durch die Vorgaben des Franchisegebers beispielsweise beim Geschäftsaufbau oder beim Marketing. Außerdem ist das Einzugsgebiet des Franchisenehmers in der Regel durch den Franchisegeber begrenzt, was zu einer Verlängerung der Amortisierungszeitraumes führen kann.
  • Hohe Aufwendungen: Auch die höheren Aufwendungen sollten Franchisenehmer nicht unterschätzen. In der Regel wird ein „Eintrittsgeld“ fällig, das zu Beginn der Partnerschaft gezahlt werden muss. Außerdem muss der Nehmer laufende Gebühren an den Geber zahlen. Dadurch fällt der Unternehmerlohn in der Regel schmaler aus als bei Gründungen ohne Franchisesystem.