In den meisten Bundesländern gibt es Förder- und Bürgschaftsbanken wie etwa die Bürgschaftsbank Hessen (BB H). Viele von ihnen arbeiten eng mit Beteiligungsgesellschaften zusammen. In Hessen beispielsweise arbeitet die Bürgschaftsbank mit der Mittelständischen Beteiligungsgesellschafft Hessen mbH (MBG H) zusammen und stellen so klassischen Existenzgründern, Start-ups und Unternehmen Beteiligungskapital zu günstigen Konditionen zur Verfügung. Der Vorteil für Gründer liegt hier, dass entgegen klassischer Venture Capital Gesellschaften keine speziellen Branchen im Fokus liegen, so dass eine Vielzahl von Vorhaben dafür in Betracht kommen – auch bei kleinen Beträgen.

Alternative zum klassischen Beteiligungskapital

Mittelständische Beteiligungsgesellschafften wie die MBG H ergänzen oft die Angebote von klassischen Eigenkapitalgebern wie Business Angels bzw. Venture Capital Gesellschaften. Sie haben in der Regel verschiedene Angebote für Gründer und Unternehmen für die Vergabe von Beteiligungskapital. Darüber hinaus bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Kooperation mit der MBG H das Kombi-Programm Bürgschaft und Beteiligung an.

Antragsberechtigt sind für dieses spezielle Programm bilanzierende gewerbliche Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die ihren Sitz in Hessen haben oder in Hessen investieren und mindestens zwei Jahresabschlüsse vorweisen können.

Mit dem Kombi-Programm können an sich gesunde Unternehmen zusätzliche Liquidität erhalten, zum Beispiel für Auftragsvorfinanzierungen oder den Lageraufbau, aber auch für Investitionen in das bewegliche, unbewegliche oder immaterielle Anlagevermögen.

Das Kombi-Programm der BB H und der MBG H ermöglicht kleinen und mittleren Unternehmen Finanzierungen von 100.000 Euro (Mindestbetrag) bis 500.000 Euro (Höchstbetrag). Dabei entfallen drei Viertel auf einen durch die Bürgschaftsbank mit bis zu 80 Prozent verbürgten Hausbankkredit und ein Viertel auf eine Eigenkapital stärkende stille Beteiligung der MBG H. Die Relation von Kreditfinanzierung zu Beteiligungsfinanzierung beträgt immer 3:1. Das Kombi-Programm wird in festen Schritten von 25.000 Euro angeboten.

Mittelständisches Beteiligungskapital

Durch die mittelständischen Beteiligungsgesellschaften sollen Unternehmen und Existenzgründer mit Beteiligungskapital im Sinne von Eigenkapital ausgestattet werden.

Die einzureichenden Unterlagen zur Beantragung von derlei Beteiligungskapital sind von Gesellschaft zu Gesellschaft unterschiedlich und kann nur in dem Bundesland beantragt werden, in dem das Unternehmen auch seinen Sitz hat. Neben dem formellen Antrag sind bei Gründungsvorhaben vor allem der Businessplan, ein ausführlicher Finanzplan und Unterlagen zum Gründer bzw. Gründerteam notwendig. Bei bestehenden Unternehmen müssen bei der Beantragung von Beteiligungskapital in der Regel auch die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre vorgelegt werden. Kapitalgesellschaften müssen darüber hinaus oft auch eine Kopie des Geschäftsführervertrages beilegen.

Die MBG H stellt kleinen und mittleren Unternehmen in Hessen Beteiligungskapital bis zu einer Höhe von 1,5 Mio. Euro in Form von typisch stillen Beteiligungen zur Verfügung. Sie beteiligt sich branchenübergreifend und langfristig mit unternehmensfreundlichen Konditionen. Mit spezifischen
Beteiligungsprogrammen für Innovationen, Wachstum und Betriebsmittel, aber auch zur Unternehmensnachfolge, können gewerbliche Projekte gefördert werden, sofern diese betriebswirtschaftlich Erfolg versprechend erscheinen. Hierbei wird die MBG H durch Garantien der Bürgschaftsbank Hessen sowie von Land und Bund unterstützt. Zielsetzung der MBG H ist es, die unternehmerische Kapitalbasis durch die langfristige Bereitstellung von Beteiligungskapital zu verbreitern und damit eine Alternative zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung zu bieten.