Mit der Entscheidung für eine Selbstständigkeit werden Existenzgründer oft mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Von der Gewerbeanmeldung, über die Anmeldung beim Finanzamt bis hin zur Akquise von Mitarbeitern haben Gründer besonders zu Beginn ihrer Selbstständigkeit einige – nicht nur bürokratische – Hürden zu überwinden. Dazu kommt der Aufbau des Geschäfts, oft gepaart mit der Frage nach der Finanzierung. Von der Vielzahl der vermeintlichen Hürden sollten sich Gründer jedoch nicht einschüchtern lassen.

Auf sich allein gestellt

Die meisten Gründer springen allein ins kalte Wasser und sind daher von Anfang auf sich allein gestellt. Das wird von den meisten Gründern als eine der schwierigsten Hürden beschrieben, denn viele Probleme sind viel zu speziell, als das man auf Erfahrungen aus der eigenen Vergangenheit zurückgreifen könnte. Die meisten Gründer sind jedoch hoch motiviert und voller Tatendrang, was bei der Bewältigung der Hürden sehr nützlich ist. Für den Erfolg der Existenzgründung ist es wesentlich, sich gerade in der Anfangsphase nicht entmutigen zu lassen und das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren, vor allem in Anbetracht mancher bürokratischer Hürden. Sind die Probleme in der Startphase jedoch erst einmal überwunden, dann steht der erfolgreichen Umsetzung der Geschäftsidee nicht mehr viel im Wege.

In vielen Fällen stehen für Existenzgründer attraktive Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Dazu gehören vor allem zinsgünstige Gründerkredite, Bürgschaften und Zuschüsse.

Bürokratische Hürden

Am Anfang jeder Existenzgründer müssen einige bürokratische Hürden überwunden werden wie beispielsweise die Wahl der Rechtsform, die Gewerbeanmeldung und ggf. einzuholende Genehmigungen.

Existenzgründer haben die Wahl zwischen verschiedenen Rechtsformen für ihre Unternehmung. Nicht jede ist jedoch für jede Geschäftsidee geeignet. Auch spielen unterschiedliche haftungsrechtliche, steuerrechtliche und finanzielle Fragen bei der Wahl der Rechtsform eine Rolle. Die allermeisten Gründer starten im Übrigen als Einzelunternehmer bzw. in Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bei zwei und mehr Gründern. Der Vorteil liegt klar auf der Hand: Geringe Gründungskosten und ein relativ unbürokratischer Gründungsprozess.

Wer Wert auf eine Haftungsbeschränkung und private Autonomie legt, muss bei der Gründung einer Kapitalgesellschaft ungleich höhere Hürden überwinden. Hier stehen neben der klassischen GmbH auch die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG), die Limited und die Aktiengesellschaft (AG) zur Auswahl. Besonders die UG erfreut sich bei Gründern großer Beliebtheit, da sie schon mit einem Euro Gründungskapital gegründet werden kann. Bei dieser Rechtsform müssen Gründer allerdings 25 Prozent vom erwirtschafteten Gewinn als Rücklage im Unternehmen lassen bis das Gründungskapital einer GmbH in Höhe von 25.000 Euro erreicht wurde. Dieses Geld steht aber für Investitionen nicht zur Verfügung.

Hat man sich für eine Rechtsform entschieden, warten schon die nächsten bürokratischen Hürden: die Gewerbeanmeldung und ggf. die Einholung von Genehmigungen. Der Gründer muss sein Unternehmen beim Gewerbeamt anmelden. Dieses informiert das Finanzamt, die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) bzw. Handwerkskammer, die Berufsgenossenschaft und ggf. das Ordnungsamt (für den Fall von Genehmigungen) in Kenntnis. Die Anmeldung eines Gewerbes kostet in der Regel zwischen 10 und 40 Euro. Die IHK bzw. Handwerkskammer und die Berufsgenossenschaft erheben weitere, meist jährliche Mitgliedsbeiträge.

Freiberufler im Sinne des § 18 EstG müssen übrigens kein Gewerbe anmelden. Sie wenden sich direkt an das Finanzamt und beantragen eine Steuernummer.

Je nach ausgeübter Tätigkeit müssen einige Gewerbe zusätzlich genehmigt werden. Dafür müssen entsprechende Nachweise eingereicht werden. Handwerker beispielsweise müssen in der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe eingetragen werden. Hoteliers und Gastronomen müssen eine Unterweisung der IHK nachweisen und in der Regel auch spezielle Sachkundenachweise vorlegen. Taxisunternehmen dagegen brauchen eine Konzession von den Behörden.

Ob und wenn ja, welche Genehmigungen gebraucht werden, darüber informieren die örtlich zuständigen IHK und Handwerkskammern.

In weiten Teil geht es weitere Hürden wie Finanzierung, Versicherungen, Mitarbeitergewinnung und wie die Balance zwischen Privat- und Berufsleben.