Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert bundesweit die Existenzgründung aus Hochschulen und universitären Forschungseinrichtungen heraus. Das Gründerstipendium EXIST unterstützt dabei Gründer vor allem in der Vorgründungsphase finanziell.

Ca. 2.000 Existenzgründer bislang vom Gründerstipendium profitiert

Laut einer aktuellen Untersuchung des Digitalverbands Bitkom konnten bislang mehr als die Hälfte der eingereichten Anträge für das EXIST-Stipendium genehmigt werden. Von den seit 2007 über 3.300 beantragten Förderungen, konnten 1.800 Antragsteller das Gründerstipendium in Anspruch nehmen. Bundesweit gingen 358 Gründerstipendien nach Bayern, 292 an Berlin und 266 an Nordrhein-Westfalen. Hessen liegt auf Platz sieben mit 91 bewilligten Gründerstipendien.

Gründerstipendium auch für Gründerteams

Das EXIST-Gründerstipendium richtet sich derweil nicht nur an einzelne Absolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter, die eine Unternehmensgründung planen. Die Voraussetzung für das Gründerstipendium des BMWi ist ein Abschluss, der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Darüber hinaus können sich auch Wissenschaftler von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen um das Gründerstipendium bewerben. Gefördert werden außerdem auch Studierende, die bei Antragsstellung bereits mindestens 50 Prozent ihres Regelstudiums absolviert haben. Darüber hinaus richtet sich das Programm auch an Gründerteams von maximal drei Personen. Weitere Voraussetzung für das Stipendium ist eine innovative technologieorientierte Geschäftsidee.

Umfangreiche Förderungsleistungen

Neben dem Antrag sollte außerdem eine zusammengefasste Erläuterung der Geschäftsidee eingereicht werden. Dadurch erhöht sich die Chance auf das Gründerstipendium erheblich. Das Gründerstipendium ist durchaus attraktiv und umfasst umfangreiche Leistungen, die es Existenzgründern ermöglichen, allein durch das Stipendium ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich dabei nach dem Status der geförderten Existenzgründer:

  • 3.000 Euro für promovierte Gründer,
  • 2.500 Euro für Hochschulabsolventen
  • 2.000 Euro für technische Mitarbeiter
  • 1.000 Euro für Studierende

Darüber hinaus umfasst das EXIST-Gründerstipendium noch zusätzliche Sachausgaben in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Einzelgründung. Bei Teams erhöht sich der Betrag auf bis zu maximal 30.000 Euro bei maximal drei Existenzgründern. Ebenfalls gefördert werden mit maximal 5.000 Euro an Coaching-Maßnahmen. In solchen Coachings können Existenzgründer beispielsweise lernen, wie ein Businessplan erstellt wird. Dieser dient Gründern und Selbstständigen als Orientierungshilfe vor, während und auch nach der Existenzgründung. Er ist außerdem ein wichtiges Dokument bei der Beschaffung von Fremdkapital bei Banken und anderen Institutionen bzw. bei der Beantragung von Bürgschaften wie beispielsweise der Bürgschaftsbank Hessen.