Bei der Buchführung können Gründer und Selbstständige jede Menge Fehler machen, die schnell existenzbedrohend werden, wenn das Finanzamt mit entsprechenden Nachforderungen kommt. Die Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung e.V. (AWV) unterstützt Existenzgründer, Selbstständige und Unternehmer mit einem Leitfaden bei der Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in der elektronischen Buchführung.

Die GoBD und ihre Schwierigkeiten bei deren Umsetzung

Seit 2015 gelten die neuen „Grundsätze zur ordnungsgemäßen Buchführung und Aufbewahrung von Büchern, Aufbewahrung und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“ – oder kurz: GoDB. Obwohl die neuen GoDB seit über drei Jahren gelten, haben nach Untersuchung des AWV immer noch viele Existenzgründer und Selbstständige Probleme bei der rechtssicheren Anwendung und Umsetzung der neuen Regeln im Rahmen der elektronischen Buchführung. Probleme gibt es u. a., weil viele Existenzgründer und Selbstständige gar nicht wissen, welche Maßnahmen sie überhaupt ergreifen müssen. Doch solche Versäumnisse können schnell teuer werden.

Vor diesem Hintergrund und auf Initiative zahlreicher Industrie- und Handelskammern sowie weitere Verbände, hat der AWV einen Leitfaden entwickelt, der Gründer, Selbstständigen und Unternehmern eine Orientierungshilfe bei der Anwendung und Umsetzung der Vorgaben bei der elektronischen Buchführung bietet.

Rechtssichere Umsetzung bei der elektronischen Buchführung

Der Leitfaden des AWV ist in neun Kapitel untergliedert. Existenzgründer und Selbstständige finden hier praxisnahe Hinweise und Empfehlung für eine rechtssichere Umsetzung im Rahmen der elektronischen Buchführung. Im ersten Kapitel des Praxisleitfadens werden dem Leser zunächst einmal die Konsequenzen bei Verstößen gegen die GoDB aufgezeigt. Kapitel zwei befasst sich u. a. mit den Anwendungsbereichen der Vorschriften. In den Kapiteln drei bis acht werden die Anforderungen beschrieben, die bei der elektronischen Aufbewahrung, Archivierung und Auswertung sowie bei Zugriffen auf die Daten zu beachten sind. Das letzte Kapitel befasst sich mit aktuellen Fragestellungen und Entwicklungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung.

Der Praxisleitfaden der AWV richtet sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung im Rahmen der Buchführung. Aber auch größere Existenzgründungen können sich an dem Leitfaden orientieren. Wer auf Nummer sicher gehen und verhindern möchte, dass das Finanzamt ungebeten vor der Tür steht, sollte auch einen Steuerberater hinzuziehen.

Weiter Informationen und den Leitfaden finden sich auf der Webseite der AWV.