Die betriebswirtschaftliche Auswertung (kurz: BWA) scheint auf dem ersten Blick ein komplexes Zahlenwerk zu sein, ist aber für alle Existenzgründer und Selbstständige ein wichtiges Steuerungsinstrument. Spätestens wenn das nächste Gespräch mit der Hausbank oder im Rahmen einer Bürgschaft mit einer Bürgschaftsbank (z. B. der Bürgschaftsbank Hessen) ansteht, wird man eine BWA brauchen.
Regelmäßig BWA
Viele Unternehmer, Selbstständige und Existenzgründer erhalten in der Regel einmal im Monat eine BWA von ihrem Steuerberater. Meist wird das komplexe Zahlenwerk ohne weitere Würdigung abgelegt. Dabei raten Gründungsexperten dazu, die Aussagekraft des monatlichen Buchungsabschlusses nicht zu unterschätzen. Die betriebswirtschaftliche Auswertung ermöglicht einen schnellen Überblick über die gegenwärtige Aufwands- und Erlössituation des Unternehmens. Außerdem werden hier auch die Vermögens- und Schuldverhältnisse zeitnah dargestellt. Investoren und Banken aber auch die Bürgschaftsbanken fragen in der Regel nach einer BWA, um sich selbst ein Bild über die wirtschaftliche Lage des Unternehmens zu machen.
Worum handelt es sich bei einer BWA?
Im Rahmen einer BWA werden die aktuellen betriebswirtschaftlichen Kennzahlen einer Unternehmung ermittelt. Wer einen Steuerberater beauftragt hat, erhält meist regelmäßig Post mit der monatlichen Abschlussrechnung. Diese wird auf Grundlage Belege des Unternehmens gebucht und enthält auch die Abschreibungen des Unternehmens. Die BWA kann natürlich auch selbst aufgestellt werden. Sie muss den gesetzlichen Anforderungen an eine ordnungsgemäße Buchführung erfüllen und stellt einen Ausweis der sach- und termingerechten Erfassung sämtlicher buchhalterischer Vorgänge in einem Unternehmen dar.
Die BWA wird monatlich mit Hilfe des Steuerberaters bzw. einer geeigneten Buchhaltungssoftware erstellt. Bei kleinen Unternehmen mit nur wenigen Geschäftsvorfällen reicht auch eine quartalsweise Erstellung. Mit der Aufstellung können Existenzgründer und Selbstständige ganz gut grob abschätzen, wie sich das Jahresergebnis wohl voraussichtlich entwickeln wird. Sie liefert unterjährig wichtige Kennzahlen, die ein sehr realistisches Bild über die momentane Ertragslage und die Leistungsfähigkeit des Unternehmens ermöglichen. Damit ist die BWA ein interessantes Instrument zur mittelfristigen Planung und Steuerung des Unternehmens.
Neben der Planung und Steuerung sind die Zahlen aus der betriebswirtschaftlichen Auswertung oft auch Entscheidungsgrundlage für Investitionen, für Investoren und Banken. Vor allem für Kapitalgeber ist die BWA ein sehr wichtiges Instrument, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, Entwicklung, Bonität und Kreditwürdigkeit eines Unternehmens zu beurteilen.
Eine Verpflichtung zur Erstellung einer BWA gibt es Übrigens nicht. Unabhängig von der Unternehmensgröße und der Gesellschaftsform gehört sie aber gerade bei Finanzierungsgesprächen zum Standard und wird von den Gesprächspartnern erwartet. Da sie kurzfristig finanzwirtschaftliche Kennzahlen und den Stand des momentanen Betriebsergebnisses präsentiert, kommt sie auch darüber hinaus in vielen Unternehmen zur Anwendung.
Was eine BWA nicht kann
Eine BWA ist ziemlich aussagekräftig. Trotzdem kann sie nicht alle Aufgaben der Unternehmensführung abdecken wie beispielsweise eine detaillierte Geschäftsplanung oder die Liquiditätssteuerung des Unternehmens. Die betriebswirtschaftliche Auswertung wird nach einem vorgegebenen und immer gleichen Muster erstellt. Dabei kann es sein, dass dieses Muster nicht den internen Geschäftsfeldern eines Unternehmens entsprechen muss. Das heißt, sie bildet zwar die Umsatzentwicklung des gesamten Unternehmens ab, aber nicht die Entwicklung einzelner Geschäftsfelder. Auch die Kosten werden nur entsprechend des Gesamtunternehmens dargestellt, jedoch nicht nach Geschäftsfeldern getrennt.
Für eine exakte Liquiditätssteuerung eignet sich die BWA ebenfalls nicht. Sie stellt nämlich nur die rückwirkenden monatlichen bzw. quartalsmäßigen Netto-Buchungen dar. Forderungen, Verbindlichkeiten, Investitionen und Rechnungsabgrenzungsposten werden ebenfalls nicht in der BWA dargestellt. Dadurch kann es passieren, dass in der betriebswirtschaftlichen Auswertung Gewinnen ausgewiesen werden, obwohl im Unternehmen keine echten Geldflüsse entstanden sind.