Nach dem Austritt der Briten aus der EU und den zähen Austrittsverhandlungen, fragen sich viele Existenzgründer und Selbstständige, was eigentlich aus der Limited wird. Denn der Austritt Englands aus der EU hat Auswirkungen auf sehr viele Bereiche. Diese Auswirkungen treffen in Deutschland u. a. viele Selbstständige, denn die Limited ist in den letzten Jahren für viele Existenzgründer attraktiv geworden.
Limited in Deutschland weit verbreitet
Bei der Limited handelt es sich um eine Rechtsform, die nicht nur bei Kleinstgründern beliebt ist. So firmierte beispielweise die mittlerweile insolvente Air Berlin als Public Limited Company (PLC). Aber auch viele Mittelständler griffen in der Vergangenheit sehr oft zu dieser Rechtsform. Den Siegeszug hat die britische Gesellschaftsform in Deutschland mit einem Gerichtsurteil des Europäischen Gerichtshofes zur Niederlassungsfreiheit angetreten. Dabei wurde u. a. klargestellt, dass Unternehmen auch eine nicht inländische Gesellschaftsform wählen können. Damit wurde der Weg für die Limited in Deutschland frei. Denn anders als bei einer GmbH musste bei einer Limited kein Stammkapital von 25.000 Euro aufgebracht werden. Für die Gründung reicht bereits ein britisches Pfund als Gründungskapital aus, um die Gesellschaft in London eintragen zu lassen. Es dauerte auch nicht lange und es entstanden entsprechende Agenturen, die sich auf die Eintragung ins britische Handelsregister spezialisierten.
Der Haken an der ganzen Sache ist, dass die Gesellschaft damit nicht deutschem sondern englischem Handelsrecht unterliegt. Das bringt wiederum eine Reihe neuer Herausforderungen mit sich, so u. a. auch im Hinblick auf die Publikationspflichten, die durchaus mit höheren Kosten verbunden sind. So mancher Gründer und Selbstständige hatte nach Gründung ihrer Limited schnell Liquiditätsprobleme. Ebenfalls nicht unproblematisch ist die steuerrechtliche Problematik bei dieser Rechtsform, die ohne einen entsprechend kompetenten Steuerberater nur schwer zu lösen ist.
UG – die deutsche Form der Limited
Die zunehmende Gründung von Limiteds in Deutschland führte dazu, dass auch der Gesetzgeber endlich aktiv wurde. Um nicht im Wettbewerb um die Gunst der Rechtsform noch mehr an Boden zu verlieren, wurde die haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft (UG) als Alternative zur britischen Limited in Deutschland eingeführt. Die Gründung einer UG ist dabei genauso einfach wie die Gründung einer Limited. Hinzu kam die gleiche Haftungsbeschränkung wie bei der GmbH. Entsprechend hoher Beliebtheit erfreut sich die UG seit Jahren bei vielen Existenzgründern und gehört mittlerweile zu einer der wichtigsten deutschen Rechtsformen.
Dabei ist die UG bei weitem kein Hort der Stabilität. Insbesondere vor dem Hintergrund des aktuellen Insolvenzgeschehens, sind Unternehmergesellschaften mit einem relativ hohen Anteil vertreten – Tendenz steigend. Und das auch, obwohl der Trend von Unternehmensinsolvenzen derzeit rückläufig ist.
Zukunftsaussichten
Was die Zukunft für die britische Rechtsform in Deutschland bringen wird, lässt sich im Moment noch nicht genau sagen. Experten raten zunächst einmal die Austrittsverhandlungen Englands mit der EU abzuwarten. Sollte es keine Einigung geben, so ist vorstellbar, dass die Limited in eine deutsche Gesellschaft mit persönlicher Haftung umgewandelt wird. Eine Umwandlung in eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft ist dagegen mangels Voraussetzungen nur schwer vorstellbar. Ein Blick nach Norwegen zeigt, wie es auch gehen könnte. Norwegen ist nicht Mitglied der EU, dafür aber Mitglied des gemeinsamen europäischen Wirtschaftsraums und hat daher die jeweils anderen Rechtsformen und die Niederlassungsfreiheit anerkennt.
Was man bereits sagen kann ist, dass die Unsicherheiten bei der Limited im Bezug auf Haftung und Bonität deutlich gewachsen sind. Von einer Gründung einer Limited raten derzeit auch viele Gründungsexperten ab.