Existenzgründer müssen sich bereits bei der Planung ihrer Selbstständigkeit mit der Frage auseinandersetzen, wie hoch der Gewinn sein muss, um sich einen Unternehmerlohn auszahlen zu können, von dem man leben kann. Der erste Schritt ist sich über die Höhe der persönlichen Ausgaben klar zu werden.

Unternehmerlohn richtig kalkulieren

Um sich einen Überblick zu verschaffen, sollten sich Gründer ihre Kontoauszüge des letzten Jahres zur Hand nehmen und die Zahlungseingänge und –ausgänge notieren. So sehen Existenzgründer schnell welche Jahreszahlungen, Beiträge, Ausgaben für Urlaub und anderer Einmalzahlungen sich so im Jahr angesammelt haben. Wichtig für die Kalkulation des Unternehmerlohns sind aber vor allem die monatlichen Zahlungen wie Miete, regelmäßige Kosten fürs Auto, Telefon, Internet, Versicherungen etc.. Diese wiederkehrenden Ausgaben plus die Summe der Barabhebungen und Überweisungen ermöglichen eine ziemlich gute Einschätzung darüber, wie viele Ausgaben für Lebensmittel, Kleider, Freizeit, Hobby etc. anfallen und daher von einem regelmäßigen Unternehmerlohn abgedeckt werden müssen.

Ausgaben überprüfen

Den oben skizzierten Kassensturz sollten Existenzgründer unbedingt als Gelegenheit nutzen, alle wiederkehrenden Zahlungen zunächst auf ihre Notwendigkeit und Angemessenheit hin zu überprüfen. Ggf. zeigen sich hier bereits erste Einsparpotenziale, die Einfluss auf die Höhe eines angemessenen Unternehmerlohns haben.

Wer Einkommen aus einer Festanstellung bezieht, muss hier noch die der Lohnabrechnung zu entnehmenden Sozialabgaben hinzurechnen. Obwohl die Sozialabgaben für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in der Höhe unterschiedlich sind, reicht es in der Regel aus, den Satz der Arbeitnehmerbeiträge noch einmal oben drauf zu rechnen. Durch diese Rechnung erhalten Existenzgründer in etwa den Betrag, den sie bei einer Selbstständigkeit nach Steuern verdienen müssen, wenn sie keine Einschränkungen und Abstriche im privaten Bereich machen wollen.

Alternative Berechnung des Unternehmerlohns

Eine andere Möglichkeit den Unternehmerlohn zu berechnen ist folgende: Auf das Bruttoeinkommen wird der Arbeitgeberanteil für die Sozialabgaben aufgeschlagen. Gründer, die unter der Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenkasse liegen, können es sich einfacher machen und pauschal 20 Prozent oben aufschlagen. Auch durch diese Überschlagsrechnungen kommen Gründer zu einem im Vergleich mit der anderen Berechnungsmöglichkeit wahrscheinlich etwas höheren Unternehmerlohn.

Bei beiden Berechnungsvarianten für den Unternehmerlohn sollten Gründer aber immer bedenken, dass es viele Faktoren gibt, bis der notwendige Gewinn erzielt wird, um sich den berechneten Lohn auszahlen zu können. Wer bereits mit einer Grundauslastung aus einem festen Kundenstamm starten kann, hat die besten Voraussetzungen schnell auf den kalkulierten Unternehmerlohn zu kommen. Müssen die Kunden nach der Gründung erst akquiriert werden, steigt auch das persönliche Risiko.

Viele Selbstständige haben einen auskömmlichen Unternehmerlohn in der Regel erst nach einer gewissen Anlaufzeit erzielt. Selbstständig zu sein bedeutet in diesem Zusammenhang auch, selbst für das eigene Einkommen verantwortlich zu sein. Das größte Risiko für einen Selbstständigen ist das Ausbleiben von Aufträgen oder für geleistete Arbeit nicht bezahlt zu werden. Allerdings sollte man bei der grundsätzlichen Frage, ob man angestellt oder lieber selbstständig sein will, berücksichtigen, dass auch Angestellte heute keine Garantie mehr haben, bis zum Renteneintritt ihren Arbeitsplatz zu behalten. Auch eine längere Arbeitslosigkeit oder ein niedriger Verdienst hinterlassen mitunter große Lücken in der Altersvorsorge.